Die Schweiz hat noch kein spezifisches KI-Gesetz. Der gewählte Ansatz ist technologische Neutralität: bestehende Gesetze finden Anwendung. Das bedeutet, dass drei Rechtsbereiche den KI-Einsatz in Unternehmen direkt regeln.
Das neue Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG, in Kraft seit September 2023) ist direkt auf KI-Verarbeitungen anwendbar. Es verpflichtet zur Transparenz über Zweck und Datenquellen, zur Folgenabschätzung bei erhöhten Risiken und gewährt das Recht auf menschliche Überprüfung automatisierter Entscheidungen (Art. 21 nDSG). Sanktionen können bis zu 250'000 CHF betragen und begründen die persönliche Haftung der Führungspersonen.
Das Obligationenrecht (Art. 41 OR) verpflichtet das einsetzende Unternehmen, jeden Schaden zu ersetzen, der durch ein von ihm betriebenes KI-System verursacht wird. Das Unternehmen ist verantwortlich, nicht das System. Das Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht (PrHG) kann ebenfalls gelten, wenn die KI als fehlerhafter Bestandteil eingestuft wird.
Der europäische AI Act, im März 2024 verabschiedet und schrittweise bis 2026 in Anwendung tretend, betrifft direkt Schweizer Unternehmen, die auf dem europäischen Markt tätig sind oder deren KI-Systeme in der EU eingesetzt werden. Er klassifiziert KI in vier Risikoniveaus (inakzeptabel, hoch, begrenzt, minimal) und schreibt für Hochrisikosysteme Dokumentations-, Prüf- und CE-Kennzeichnungspflichten vor.